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Eine gute Buchführung ist für den reibungslosen Ablauf eines Unternehmens notwendig. Sie ist eine wichtige Informationsquelle und Grundlage der täglichen Planungs- und Entscheidungsarbeit. Einen guten Überblick bietet die [http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_38.pdf Gründerzeiten Nr. 38]. [[TableOfContents]] = Buchführungspflicht = Für viele Unternehmen gibt es eine gesetzliche Buchführungspflicht. Näheres findest du bei [wiki:WikiPediaDe:Buchf%C3%BChrung#Pflicht_zur_Buchf.C3.BChrung Wikipedia]. Ein Unternehmen ist von der Pflicht befreit, wenn folgenden Bedingungen gelten: * Nicht-Kaufleute: * deren Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt oder * deren Umsatz geringer als 500.000 im Kalenderjahr ist * Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig * Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bei bestimmten Voraussetzungen (siehe Wikipedia) Besteht keine Buchführungspflicht, so müssen die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufgezeichnet werden. = Formen der Buchführung = == Einfache Buchführung == Diese Form der Buchführung ist nur bei Unternehmen zulässig, die nicht Buchführungspflichtig sind. Sie bietet sich für kleine Betriebe mit überschaubaren Geschäftsabläufen an. Die Auswertung erfolgt anhand der Einnahmen-Überschussrechnung. Das ist letzendlich nichts anderes, als die Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. == Doppelte Buchführung == Die [wiki:WikiPediaDe:Buchf%C3%BChrung#Doppelte_Buchf.C3.BChrung_-_Grundlagen Doppelte Buchführung] ist für alle Unternehmen vorgeschrieben, die buchführungspflichtig sind und ist für Unternehmen empfehlenswert, mit nicht leicht überschaubaren Geschäftsprozessen. Der Namen kommt daher, dass bei jeder Buchung zwei Buchführungskonten involviert sind. |