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Eine gute Buchführung ist für den reibungslosen Ablauf eines Unternehmens notwendig. Sie ist eine wichtige Informationsquelle und Grundlage der täglichen Planungs- und Entscheidungsarbeit.
Einen guten Überblick bietet die [http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_38.pdf Gründerzeiten Nr. 38].
Buchführungspflicht
Für viele Unternehmen gibt es eine gesetzliche Buchführungspflicht. Näheres findest du bei [wiki:Buchf%C3%BChrung.C3.BChrung Wikipedia]. Ein Unternehmen ist von der Pflicht befreit, wenn folgenden Bedingungen gelten:
- Nicht-Kaufleute:
- deren Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt oder
- deren Umsatz geringer als 500.000 im Kalenderjahr ist
- Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bei bestimmten Voraussetzungen (siehe Wikipedia)
Besteht keine Buchführungspflicht, so müssen die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufgezeichnet werden.
Formen der Buchführung
Einfache Buchführung
Diese Form der Buchführung ist nur bei Unternehmen zulässig, die nicht Buchführungspflichtig sind. Sie bietet sich für kleine Betriebe mit überschaubaren Geschäftsabläufen an. Die Auswertung erfolgt anhand der Einnahmen-Überschussrechnung. Das ist letzendlich nichts anderes, als die Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
Doppelte Buchführung
Die [wiki:Buchf%C3%BChrung.C3.BChrung_-_Grundlagen Doppelte Buchführung] ist für alle Unternehmen vorgeschrieben, die buchführungspflichtig sind und ist für Unternehmen empfehlenswert, mit nicht leicht überschaubaren Geschäftsprozessen. Der Namen kommt daher, dass bei jeder Buchung zwei Buchführungskonten involviert sind.
Tipps zur doppelten Buchführung: