Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2007-09-20 08:54:47
Größe: 3235
Autor: phil
Kommentar: Links rein
Revision 3 vom 2007-09-20 09:10:22
Größe: 3360
Autor: phil
Kommentar: Ergänzungen/Umformulierungen
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Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  * Rechtform muss eine Natürliche Person sein (bswp. GbR)
  * Unternehmen ist nich im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen
  * in den letzten 5 Wirtschaftsjahren wurden keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt
  * in den letzten 5 Wirtschaftsjahren nicht an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen
ist das Unternehmen im Geschäftsjahr der Betriebseröffnung und dem darauf folgendem Jahr von Grundbeitrag und Umlage befreit. Weiterhin im dritten und vierten Jahr von der Umlage freigestellt, sofern der Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt.
Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Unternehmen im Geschäftsjahr der Betriebseröffnung und dem darauf folgendem Jahr vollständig (Grundbeitrag und Umlage) vom Beitrag befreit und im dritten und vierten Jahr von der Umlage freigestellt, so dass nur der Grundbeitrag gezahlt werden muss.[[BR]]
Voraussetzungen:
 * IHK-Mitglied muss eine natürliche Person sein
 * Unternehmen ist nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen
 * in den letzten 5 Jahren vor Betriebseröffnung darf das Mitglied
  * keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben und
  * nicht an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen sein.
 * der Gewinn darf im Geschäftsjahr 25.000 Euro nicht übersteigen
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Außerdem können Kleingewerbetreibende vom Beitrag befreit werden, wenn der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt. Außerdem können Kleingewerbetreibende vom Beitrag befreit werden, wenn der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb 5.200 Euro im Geschäftsjahr nicht übersteigt.

Die [wiki:Deutsche_Industrie-_und_Handelskammer Industrie- und Handelskammer] ist eine Lobby-Organisation der regionalen Wirtschaft. Für Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen zuständigen IHK. Es ist also nicht möglich auszutreten, bzw. sich einer anderen IHK anzuschließen.

Mit erfolgter Gewerbeanmeldung erhält die zuständige IHK automatisch Kenntnis vom neuen Unternehmen. Etwa zwei Wochen später kommt also das Begrüßungsschreiben inklusive Fragenbogen zur Mitgliedschaft.

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Beitrag und Beitragsbefreiung

Die Finanzierung der IHK läuft über Mitgliedsbeiträge der Unternehmen. Dabei gibt es einen gestaffelten Grundbetrag. Hinzu kommt nach Ausschöpfung des Freibetrages von 15.340 Euro eine vom Gewinn abhängige Umlage. Allerdings gibt es zwei Möglichkeiten einer Beitragsbefreiung:

Beitragsbefreiung für Existenzgründerinnen

Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Unternehmen im Geschäftsjahr der Betriebseröffnung und dem darauf folgendem Jahr vollständig (Grundbeitrag und Umlage) vom Beitrag befreit und im dritten und vierten Jahr von der Umlage freigestellt, so dass nur der Grundbeitrag gezahlt werden muss.BR Voraussetzungen:

  • IHK-Mitglied muss eine natürliche Person sein
  • Unternehmen ist nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen
  • in den letzten 5 Jahren vor Betriebseröffnung darf das Mitglied
    • keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben und
    • nicht an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen sein.
  • der Gewinn darf im Geschäftsjahr 25.000 Euro nicht übersteigen

Beitragsbefreiung für Kleingewerbe

Außerdem können Kleingewerbetreibende vom Beitrag befreit werden, wenn der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb 5.200 Euro im Geschäftsjahr nicht übersteigt.

IHK und Datenschutz

Laut [http://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__9.html IHK-Gesetz] sind die Kammern befugt, einige über das Unternehmen gespeicherten Daten zur Förderung von Geschäftsabschlüssen weiter zu geben. So kann es passieren, dass das neu gegründete Unternehmen plötzliche Bekanntheit erlangt und verschiedene Firmen in Form von Telefonanrufen ihre Dienstleistungen in Form von Versicherungen o.ä. anbieten.

Auf dem Fragebogen zur IHK-Mitgliedschaft sollte also unbedingt der Datenweitergabe widersprochen werden.

Mitbestimmung

Der folgende Abschnitt bezieht sich auf die IHK Rostock, dürfte aber bei anderen IHK gleich sein.

Die IHK bietet für ihre Mitglieder sogar ein gewisses Maß an Mitbestimmung. So hat jedes Unternehmen, unabhängig von deren Größe, alle fünf Jahre eine Stimme, wenn es um die Wahl der Vollversammlung geht. Die Vollversammlung besteht aus Vertreterinnen der Mitgliedsunternehmen - es ist für jedes Unternehmen möglich, eine Vertreterin wählen zu lassen.

Allerdings wird die Mitbestimmung wieder eingeschränkt, denn die Mitglieder der Vollversammlung sind nicht an Aufträge un Weisungen gebunden. Na toll!



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