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Kommentar: Hinweise zur EÜR
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Unternehmer mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsprozessen, die zudem nicht der [wiki:Self:AndersWirtschaften/BuchFuehrung Buchführungspflicht] unterliegen, fertigen den Jahresabschluss in Form der wiki:WikiPediaDe:Einnahmenüberschussrechnung an. Dazu bieten die Finanzämter den Vordruck EÜR an. | Unternehmer mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsprozessen, die zudem nicht der [[AndersWirtschaften/BuchFuehrung|Buchführungspflicht]] unterliegen, fertigen den Jahresabschluss in Form der WikiPediaDe:Einnahmenüberschussrechnung an. Dazu bieten die Finanzämter den Vordruck EÜR an. |
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* [http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_49.pdf Gründerzeiten 49] zum Thema | * [[http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_49.pdf|Gründerzeiten 49]] zum Thema |
Der Jahresabschluss dient zur Ermittlung des Gewinns oder Verlustes während des vergangenen Geschäftsjahres. Dabei werden, sehr vereinfacht dargestellt, Einnahmen und Ausgaben miteinander verglichen. Jahresabschlussrechnungen können auf folgende Arten erstellt werden:
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bilanz
Unternehmer mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsprozessen, die zudem nicht der Buchführungspflicht unterliegen, fertigen den Jahresabschluss in Form der Einnahmenüberschussrechnung an. Dazu bieten die Finanzämter den Vordruck EÜR an.
Links und Hinweise
Gründerzeiten 49 zum Thema