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Für die Rechnungsstellung gelten bestimmte Voraussetzungen, die bereits auf anderen Seiten umfassend zusammen gestellt wurden. Deshalb soll hier nur auf die wichtigsten Punkte hingewiesen werden.

<<TableOfContents>>

= Was es zu beachten gibt =
== Pflichtangaben ==
Es gibt eine Reihe von Pflichtangaben, die auf einer Rechnung erscheinen müssen. Welche das genau sind, erfährst du z.B. auf den folgenden Seiten:
 * [[WikiPediaDe:Rechnung|Wikipedia]]
 * [[http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/index.html|IHK Frankfurt/Main]]
 * [[http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer/Umsatzsteuer_national/Rechnung_2004.jsp|IHK Berlin]]

Ein wichtiger Punkt ist die Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer. Hier ist es möglich, verschiedene Nummernkreise zu nutzen. Ein Nummerkreis ist ein Bereich, innerhalb dessen die Rechnungsnummern einmalig vergeben sein müssen. Z.B.:
 * Jahreszahl als Nummernkreis - die Rechnungsnummer könnte so lauten: 2007-0001, 2007-0002 usw.

== Aufbewahrungsfrist ==
Sowohl die Kopie einer gestellten, als auch erhaltene Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhaltene Rechnungen auch elektronische aufbewahrt und die Originale vernichtet werden. Weitere Hinweise dazu liefert dir die Suchmaschine deiner Wahl.

== Vorsteuer ==
Ist nur absetzbar, wenn die erhaltene Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Bei Erhalt einer Rechnung sollte diese also auf Korrektheit überprüft werden. Fehlen bestimmte Angaben, kann eine berichtigte Rechnung verlangt werden. Die Vorsteuer kann erst nach dessen Erhalt werden.

== Rechnungen über Kleinbeträge ==
Für Rechnungen, deren Gesamtbeträgt nicht über 150 Euro liegt gelten vereinfachte Bedingungen. Weitere Informationen findest du [[http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html|hier]].

== Per E-Mail verschickte Rechnungen ==
Das Verschicken von Rechnungen per E-Mail ist an einige Bedingungen gebunden. So muss die Empfängerin dieser Übermittlung zugestimmt haben und die Rechnung muss mit einer, nach dem [[WikiPediaDe:Signaturgesetz_(Deutschland)|Signaturgesetz]] anerkannten elektronischen Signatur versehen sein.
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= Links und Hinweise =
 * [[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/024,templateId=raw,property=publicationFile.pdf|Rechnungsrichtlinie]] vom Bundesamt für Finanzen
 * [[http://www.frankfurt-main.ihk.de/cgi-bin/sitestat?t=/imperia/md/content/pdf/steuern/Musterrechnungen2007.pdf|Musterrechnung]] IHK Frankfurt/Main

== Rechnung als Privatperson stellen ==
Machmal sind im Geschäftsleben die Rollen vertauscht. So kann auch ein Unternehmen zur Kundin einer Privatperson werden, wenn es bspw. eine Dienstleistung oder eine Sache von privat bezieht. Ein einfaches Beispiel: Ein Unternehmen wird von einer privaten Wohnung aus betrieben und bezieht den Strom über den privaten Stromanschluss. Wie kann nun das Unternehmen die Stromkosten als Betriebsausgabe geltend machen?<<BR>>
Eine Privatpersonen darf keine Rechnung nach umsatzsteuerlichen Vorschriften erstellen. Allerdings kann die Privatperson eine Quittung ausstellen, auf der lediglich der Bruttobetrag ausgewiesen ist. Die Umsatzsteuer darf also nicht extra ausgewiesen kann. Eine solche Quittung kann das Unternehmen dann im Rahmen seiner Buchführung verwenden.

 * [[http://www.steuernetz-forum.de/Rechnung_einer_Privatperson/Rechnung_einer_Privatperson.html|Foreneintrag bei steuernetz-forum.de]]
 * [[http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-als-privatperson-eine-rechnung-stellen|Eintrag bei gutefrage.net]]

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