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Kommentar: Wie Rechnungen erstellt werden
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e-Mail-Rechnungen
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== Per E-Mail verschickte Rechnungen == Das Verschicken von Rechnungen per E-Mail ist an einige Bedingungen gebunden. So muss die Empfängerin dieser Übermittlung zugestimmt haben und die Rechnung muss mit einer, nach dem [wiki:WikiPediaDe:Signaturgesetz_%28Deutschland%29 Signaturgesetz] anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. |
Für die Rechnungsstellung gelten bestimmte Voraussetzungen, die bereits auf anderen Seiten umfassend zusammen gestellt wurden. Deshalb soll hier nur auf die wichtigsten Punkte hingewiesen werden.
Was es zu beachten gibt
Pflichtangaben
Es gibt eine Reihe von Pflichtangaben, die auf einer Rechnung erscheinen müssen. Welche das genau sind, erfährst du z.B. auf den folgenden Seiten:
[wiki:Rechnung Wikipedia]
[http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/index.htmlund IHK Frankfurt/Main]
Ein wichtiger Punkt ist die Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer. Hier ist es möglich, verschiedene Nummernkreise zu nutzen. Ein Nummerkreis ist ein Bereich, innerhalb dessen die Rechnungsnummern einmalig vergeben sein müssen. Z.B.:
- Jahreszahl als Nummernkreis - die Rechnungsnummer könnte so lauten: 2007-0001, 2007-0002 usw.
Aufbewahrungsfrist
Sowohl die Kopie einer gestellten, als auch erhaltene Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhaltene Rechnungen auch elektronische aufbewahrt und die Originale vernichtet werden. Weitere Hinweise dazu liefert dir die Suchmaschine deiner Wahl.
Vorsteuer
Ist nur absetzbar, wenn die erhaltene Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Bei Erhalt einer Rechnung sollte diese also auf Korrektheit überprüft werden. Fehlen bestimmte Angaben, kann eine berichtigte Rechnung verlangt werden. Die Vorsteuer kann erst nach dessen Erhalt werden.
Rechnungen über Kleinbeträge
Für Rechnungen, deren Gesamtbeträgt nicht über 150 Euro liegt gelten vereinfachte Bedingungen. Weitere Informationen findest du [http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html hier].
Per E-Mail verschickte Rechnungen
Das Verschicken von Rechnungen per E-Mail ist an einige Bedingungen gebunden. So muss die Empfängerin dieser Übermittlung zugestimmt haben und die Rechnung muss mit einer, nach dem [wiki:Signaturgesetz_%28Deutschland%29 Signaturgesetz] anerkannten elektronischen Signatur versehen sein.
Links und Hinweise
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/024,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Rechnungsrichtlinie] vom Bundesamt für Finanzen