Für die Rechnungsstellung gelten bestimmte Voraussetzungen, die bereits auf anderen Seiten umfassend zusammen gestellt wurden. Deshalb soll hier nur auf die wichtigsten Punkte hingewiesen werden.

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Was es zu beachten gibt

Pflichtangaben

Es gibt eine Reihe von Pflichtangaben, die auf einer Rechnung erscheinen müssen. Welche das genau sind, erfährst du z.B. auf den folgenden Seiten:

Ein wichtiger Punkt ist die Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer. Hier ist es möglich, verschiedene Nummernkreise zu nutzen. Ein Nummerkreis ist ein Bereich, innerhalb dessen die Rechnungsnummern einmalig vergeben sein müssen. Z.B.:

Aufbewahrungsfrist

Sowohl die Kopie einer gestellten, als auch erhaltene Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhaltene Rechnungen auch elektronische aufbewahrt und die Originale vernichtet werden. Weitere Hinweise dazu liefert dir die Suchmaschine deiner Wahl.

Vorsteuer

Ist nur absetzbar, wenn die erhaltene Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Bei Erhalt einer Rechnung sollte diese also auf Korrektheit überprüft werden. Fehlen bestimmte Angaben, kann eine berichtigte Rechnung verlangt werden. Die Vorsteuer kann erst nach dessen Erhalt werden.

Rechnungen über Kleinbeträge

Für Rechnungen, deren Gesamtbeträgt nicht über 150 Euro liegt gelten vereinfachte Bedingungen. Weitere Informationen findest du [http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html hier].


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