Unterschiede zwischen den Revisionen 14 und 15
Revision 14 vom 2012-06-13 21:26:25
Größe: 5036
Autor: anonym
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Revision 15 vom 2023-06-30 15:18:44
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Autor: phil
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<<TableOfContents(1)>>

= Umsatzsteuer =
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) muss grundsätzlich von jedem Unternehmen abgeführt werden. Allerdings können sich Kleinunternehmer von der Zahlung befreien lassen, wenn deren Umsatz im Vorjahr 17.500 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird ([[http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html|§ 19 UStG]]). Das bedeutet, dass sie keine Mehrwertsteuer abführen müssen, aber dadurch auch nicht in der Lage sind, die Mehrwertsteuer zurückzufordern, die sie bei hren Einkäufen zahlen mussten.<<BR>>
Diese Befreiung klingt zwar erstmal positiv, doch entfällt dadurch die Möglichkeit, die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Es verringert sich zwar der Aufwand, doch finanziell dürfte ein Negativ-Geschäft daraus entstehen, vor allem dann, wenn das Unternehmen am Anfang eine hohe Investition erfordert (Maschinen, Ware).<<BR>>
Kleinunternehmer sollten also gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie auf die Nichtzahlung verzichten. Diese Befreiung ist dann für 5 Kalenderjahre bindend.

Bei der Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt werden zwei Arten unterschieden. Die Berechnung der Vorsteuer bleibt davon unberührt.

 Soll-Versteuerung::
Berechnung der Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. D.h. die an das Finanzamt zu zahlenden Steuern werden fällig, sobald die Leistung erbracht wurde - unabhängig, ob das Geld dafür bereits eingegangen ist.

 Istversteuerung::
Berechnung der Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Die Steuer wird also erst fällig, wenn sie, durch Bezahlung der Rechnung, auch eingenommen wurde.


Mit [[http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/FinanzenSteuern/Steuern/Umsatzsteuer/Begriffserlaeuterungen/UmsatzsteuerVorauszahlung,templateId=renderPrint.psml|Umstazssteuervorauszahlung]] wird der Betrag bezeichnet, der mit durch die jeweilige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu entrichten ist. Vorauszahlung deshalb, weil nach jedem Kalenderjahr eine (Jahres-)Umsatzsteuererklärung zu erstellen ist.

== Umsatzsteuervoranmeldung ==
Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird ermittelt, welcher Betrag an das Finanzamt abzuführen ist. Voraussetzung für die Umsatzsteuervoranmeldung ist das Vorhandensein einer Steuernummer.<<BR>>
Weitere wichtige Informationen:
 * Eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist zulässig, wenn die Umsatzsteuerschuld für das Vorjahr weniger als 3.000 € betragen hat.
 * Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig ist die entsprechende Zahlung fällig.
 * Im ersten und zweiten Jahr der Geschäftstätigkeit muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich durchgeführt werden.

=== Fragen und Antworten ===
 Was ist eine berichtigte Anmeldung?::
Eine berichtigte Anmeldung wird dann abgegeben, wenn bereits für den selben Anmeldungszeitraum eine Anmeldung abgegeben wurde. Auf diese Weise können Fehler in der Voranmeldung korrigiert werden. Die entstandene Differenz zur ursprünglichen Anmeldung wird dann durch das Finanzamt erstattet bzw. ist an dieses zu zahlen.

== Umsatzsteuer-Jahreserklärung ==
In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden sämtliche Umsätze, angemeldete Vorsteuerbeträge sowie Umsatzsteuerbeträge der einzelnen Monate oder Voranmeldungszeiträume zusammengefasst. Die Jahreserklärung ist bis zum 31.5. des folgenden Jahres abzugeben und stellt für das zuständige Finanzamt eine eigene Steuererklärung dar. Auch sogenannte Kleinunternehmer, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen (siehe oben) sind zur Abgabe verpflichtet. Sie weisen mit Hilfe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ihre Steuerbefreiung nach.

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist ebenfalls elektronisch anzufertigen. Allerdings muss das Formular nach Übermittlung der Daten ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden.

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= Überblick über die Zahlungsweisen und Fristen =
|| ''Steuer'' || ''Zahlungsweise'' || ''Frist'' || ''Anmerkung'' ||
|| Umsatzsteuer - Voranmeldung || monatlich || bis zu 10. Tag des folgenden Monats || unter Umständen auch vierteljährlich (siehe Text) ||
|| Umsatzsteuer - Jahreserklärung || jährlich || bis zum 31.5. des folgenden Jahres || ||

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= Links und Hinweise =
Umsatzsteuer
 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html|Umsatzsteuergesetz]]
 * [[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3506/DE/Service/Lexikon__A__Z/U/001.html|Bundesfinanzministerum zur Umsatzsteuer]]
 * [[http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_%28Deutschland%29|Wikipedia zur Umsatzsteuer]]

Einkommensteuer
 * [[http://www.traum-projekt.com/forum/sitemap/t-63219.html|Forenbeitrag zur Vorauszahlung]]

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