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= Umsatzsteuer = Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) muss grundsätzlich von jedem Unternehmen abgeführt werden. Allerdings sind Kleinunternehmer von der Zahlung befreit, wenn deren Umsatz im Vorjahr 17.500 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html § 19 UStG]).[[BR]] Diese Befreiung klingt zwar erstmal positiv, doch entfällt dadurch die Möglichkeit, die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Es verringert sich zwar der Aufwand, doch finanziell dürfte ein Negativ-Geschäft daraus entstehen.[[BR]] Kleinunternehmer sollten also gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie auf die Nichtzahlung verzichten. Diese Befreiung ist dann für 5 Kalenderjahre bindend. == Umsatzsteuervoranmeldung == Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird ermittelt, welcher Betrag an das Finanzamt abzuführen ist. * Eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist zulässig, wenn die Umsatzsteuerschuld für das Vorjahr weniger als 3.000 € betragen hat. * Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig ist die entsprechende Zahlung fällig. * Im ersten und zweiten Jahr der Geschäftstätigkeit muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich durchgeführt werden. |