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Revision 1 vom 2007-10-03 19:05:38
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Revision 2 vom 2007-10-03 19:06:44
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= Links und Hinweise =
 * [http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html Umsatzsteuergesetz]
 * [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3506/DE/Service/Lexikon__A__Z/U/001.html Bundesfinanzministerum zur Umsatzsteuer]
 * [http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_%28Deutschland%29 Wikipedia zur Umsatzsteuer]

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) muss grundsätzlich von jedem Unternehmen abgeführt werden. Allerdings sind Kleinunternehmer von der Zahlung befreit, wenn deren Umsatz im Vorjahr 17.500 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html § 19 UStG]).BR Diese Befreiung klingt zwar erstmal positiv, doch entfällt dadurch die Möglichkeit, die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Es verringert sich zwar der Aufwand, doch finanziell dürfte ein Negativ-Geschäft daraus entstehen.BR Kleinunternehmer sollten also gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie auf die Nichtzahlung verzichten. Diese Befreiung ist dann für 5 Kalenderjahre bindend.

Umsatzsteuervoranmeldung

Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird ermittelt, welcher Betrag an das Finanzamt abzuführen ist.

  • Eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist zulässig, wenn die Umsatzsteuerschuld für das Vorjahr weniger als 3.000 € betragen hat.
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig ist die entsprechende Zahlung fällig.
  • Im ersten und zweiten Jahr der Geschäftstätigkeit muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich durchgeführt werden.


Links und Hinweise


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