Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) muss grundsätzlich von jedem Unternehmen abgeführt werden. Allerdings sind Kleinunternehmer von der Zahlung befreit, wenn deren Umsatz im Vorjahr 17.500 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html § 19 UStG]).BR Diese Befreiung klingt zwar erstmal positiv, doch entfällt dadurch die Möglichkeit, die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Es verringert sich zwar der Aufwand, doch finanziell dürfte ein Negativ-Geschäft daraus entstehen.BR Kleinunternehmer sollten also gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie auf die Nichtzahlung verzichten. Diese Befreiung ist dann für 5 Kalenderjahre bindend.

Mit [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/FinanzenSteuern/Steuern/Umsatzsteuer/Begriffserlaeuterungen/UmsatzsteuerVorauszahlung,templateId=renderPrint.psml Umstazssteuervorauszahlung] wird der Betrag bezeichnet, der mit durch die jeweilige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu entrichten ist. Vorauszahlung deshalb, weil nach jedem Kalenderjahr eine (Jahres-)Umsatzsteuererklärung zu erstellen ist.

Umsatzsteuervoranmeldung

Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird ermittelt, welcher Betrag an das Finanzamt abzuführen ist. Voraussetzung für die Umsatzsteuervoranmeldung ist das Vorhandensein einer Steuernummer.BR Weitere wichtige Informationen:


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