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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) muss grundsätzlich von jedem Unternehmen abgeführt werden. Allerdings können sich Kleinunternehmer von der Zahlung befreien lassen, wenn deren Umsatz im Vorjahr 17.500 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html § 19 UStG]). Das bedeutet, dass sie keine Mehrwertsteuer abführen müssen, aber dadurch auch nicht in der Lage sind, die Mehrwertsteuer zurückzufordern, die sie bei hren Einkäufen zahlen mussten.BR Diese Befreiung klingt zwar erstmal positiv, doch entfällt dadurch die Möglichkeit, die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Es verringert sich zwar der Aufwand, doch finanziell dürfte ein Negativ-Geschäft daraus entstehen, vor allem dann, wenn das Unternehmen am Anfang eine hohe Investition erfordert (Maschinen, Ware).BR Kleinunternehmer sollten also gegenüber dem Finanzamt erklären, dass sie auf die Nichtzahlung verzichten. Diese Befreiung ist dann für 5 Kalenderjahre bindend.

Bei der Zahlung der Umsatzsteuer werden zwei Arten unterschieden:

Mit [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/FinanzenSteuern/Steuern/Umsatzsteuer/Begriffserlaeuterungen/UmsatzsteuerVorauszahlung,templateId=renderPrint.psml Umstazssteuervorauszahlung] wird der Betrag bezeichnet, der mit durch die jeweilige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu entrichten ist. Vorauszahlung deshalb, weil nach jedem Kalenderjahr eine (Jahres-)Umsatzsteuererklärung zu erstellen ist.

Umsatzsteuervoranmeldung

Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird ermittelt, welcher Betrag an das Finanzamt abzuführen ist. Voraussetzung für die Umsatzsteuervoranmeldung ist das Vorhandensein einer Steuernummer.BR Weitere wichtige Informationen:

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden sämtliche Umsätze, angemeldete Vorsteuerbeträge sowie Umsatzsteuerbeträge der einzelnen Monate oder Voranmeldungszeiträume zusammengefasst. Die Jahreserklärung ist bis zum 31.5. des folgenden Jahres abzugeben und stellt für das zuständige Finanzamt eine eigene Steuererklärung dar. Auch sogenannte Kleinunternehmer, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen (siehe oben) sind zur Abgabe verpflichtet. Sie weisen mit Hilfe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ihre Steuerbefreiung nach.

Vordrucke finden sich auf den Seiten des zuständigen Finanzamtes, so auch beim [http://www.finanzamt.mv-regierung.de/down/down_USt.htm Finanzamt MV].


Überblick über die Zahlungsweisen

Steuer

Zahlungsweise

Anmerkung

Umsatzsteuer

monatlich

unter Umständen auch vierteljährlich (siehe Text)


Links und Hinweise

Umsatzsteuer

Einkommensteuer


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