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Revision 5 vom 2017-05-01 15:09:36
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Revision 6 vom 2023-06-30 15:18:42
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Autor: phil
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Mitunter kann es vorkommen, dass eine gestellte [[AndersWirtschaften/Rechnungen|Rechnung]] nicht beglichen wird. Das kann natürlich viele Gründe haben und zum Erhalt der guten Geschäftsbeziehungen ist es empfehlenswert nicht sofort an Vorsatz zu denken - womöglich ist es eben nur eine Nachlässigkeit.<<BR>> Auf dieser Seite soll deshalb beschrieben werden, wie du dich in einem solchen Fall verhalten kannst, ohne gleich mit einem Mahnverfahren zu drohen.

= Fachbegriffe =
In der Fachsprache werden die Begriffe ''Gläubiger'' und ''Schuldner'' verwendet. Sie sollten nachfolgend erläutert werden:

{{{
Gläubiger: die Person, die eine Rechnung stellt
Schuldner: die Person, die eine Rechnung erhält
}}}
Schulder ist mensch solange, wie die Rechnung noch unbeglichen ist.

= Verzug =
Grundsätzlich gilt, dass laut [[http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html|BGB]] der Schuldner ''spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung'' in Verzug gerät. Wurde auf der Rechnung ein Zahlungsziel festgelegt (bspw. durch den Hinweis "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"), gerät der Schuldner nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. Das bedeutet für den Gläubiger, dass er Verzugszinsen geltend machen und außerdem ein gerichtliches WikiPediaDe:Mahnverfahren einleiten kann.

Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass sowohl Verzugszinsen, als auch das Mahnverfahren einen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung haben werden. Schließlich handelt es sich um deine !KundInnen - und sie sorgen letzendlich für deinen Umsatz. Zudem sind dir die Gründe des Verzugs wahrscheinlich völlig unklar. Insofern ist eine freundliche Zahlungserinnerung an dieser Stelle sicher die beste Wahl.

= Zahlungserinnerung =
Mit einer Zahlungserinnerung kannst du deine !KundInnen freundlich auf die offene Rechnung hinweisen. Sie sollte positiv und gleichzeitig unmißverständlich sein. Dazu findest du nachfolgend einige Links zu Vorlagen. Damit die Zahlungserinnerung eindeutig ist, sollte sie den Rechnungsbetrag und die betreffende Rechnungsnummer enthalten.

 * [[http://www.123recht.net/Mahnungen__a329.html|Vorlage]] auf 123recht.net
 * [[http://www.vorlagensortiment.de/index.php?a=zahlungserinnerung+freundlich|Vorlage]] auf vorlagensortiment.de

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= Links und Hinweise =
 * [[http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/richtig-mahnen.html|Ausführlicher Artikel zur Zahlungserinnerung]] auf akademie.de (mit Infos zur Berechnung von Verzugszinsen)
 * [[http://www.zahlungserinnerung-vorlage.de/|Umfassende Erläuterung zum Thema Zahlungserinnerung und Mahnwesen]] inkl. Vorlagen zur Zahlungserinnerung und den folgenden Mahnschreiben
 * [[http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html|BGB-Paragraf]] zum Verzug
 * [[WikiPediaDe:Mahnung|Wikipedia zur Mahnung]]

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