Unterschiede zwischen den Revisionen 6 und 7
Revision 6 vom 2009-12-30 16:38:28
Größe: 2361
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 7 vom 2012-06-13 21:26:19
Größe: 2361
Autor: anonym
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Diese Seite beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie weit das Betreiben eines öffentlichen Internetzuganges haftungsrechtliche Folgen für den Betreiber oder die Betreiberin haben kann. Ist bspw. jemand der sein WLAN zur öffentlichen Mitnutzung anbietet, für die Handlungen der Mitnutzenden verantwortlich zu machen?

Alle Informationen dieser Seite haben keinen Anspruch auf Richtigkeit.

Mögliche Haftungsfälle

Eine Person, die den öffentlichen Internetzugang nutzt...

  • ...und jugendlich ist, besucht als jugendgefährdend eingestufte Seiten
  • ...lädt unfreie Filme und Musik herunter
  • ...legt mit speziellen Programmen einen fremden Server lahm
  • ...führt eine Onlinebestellung mit geklauten Kreditkartendaten durch

Voraussetzungen für eine Haftung

Jugendgefährdende Inhalte

Es gibt Inhalte die vom Gesetz als jugend- oder entwicklungsgefährdend eingestuft sind. Dazu zählen u.a. Darstellungen von Gewalt, Sexualität und solchen Inhalten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Nicht gestattet ist demnach das Zugänglichmachen von derartigen Inhalten für Kinder und Jugendliche.


Hinweise und Links


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