Diese Seite beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie weit das Betreiben eines öffentlichen Internetzuganges haftungsrechtliche Folgen für den Betreiber oder die Betreiberin haben kann. Ist bspw. jemand der sein WLAN zur öffentlichen Mitnutzung anbietet, für die Handlungen der Mitnutzenden verantwortlich zu machen (bspw. wenn diese jugendgefährdende Seiten anschauen oder Filme herunterladen)?

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Voraussetzungen für eine Haftung


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