Diese Seite beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie weit das Betreiben eines öffentlichen Internetzuganges haftungsrechtliche Folgen für den Betreiber oder die Betreiberin haben kann. Ist bspw. jemand der sein WLAN zur öffentlichen Mitnutzung anbietet, für die Handlungen der Mitnutzenden verantwortlich zu machen?

Alle Informationen dieser Seite haben keinen Anspruch auf Richtigkeit.

Mögliche Haftungsfälle

Eine Person, die den öffentlichen Internetzugang nutzt...

Voraussetzungen für eine Haftung

Jugendgefährdende Inhalte

Es gibt Inhalte die vom Gesetz als jugend- oder entwicklungsgefährdend eingestuft sind. Dazu zählen u.a. Darstellungen von Gewalt, Sexualität und solchen Inhalten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Nicht gestattet ist demnach das Zugänglichmachen von derartigen Inhalten für Kinder und Jugendliche.


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