Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2012-06-13 21:26:22
Größe: 1202
Autor: anonym
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Revision 3 vom 2022-11-25 21:53:28
Größe: 0
Autor: phil
Kommentar:
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von gesetzlicher Seite sind einige Punkte bzgl. des Betriebs eines Webshops zu beachten. Eine Nichtbeachtung kann mitunter zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen. Aber dies ist natürlich nicht der einzige Grund, die Vorschriften umzusetzen, bieten sie doch für die Kundinnen wichtige Informationen und bilden die Grundlage für eine Vertrauensbasis.

= Hinweise zur Datennutzung =
Zitat aus einem [[http://www.heise.de/newsticker/Abmahnwelle-mit-neuem-Telemediengesetz-befuerchtet--/meldung/84500|Heise-Artikel]]: "Alle Betreiber gewerblicher Webseiten müssen künftig ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung" in allgemein verständlicher Form "zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten".<<BR>>
Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Hinweise zum Umgang mit persönlichen Daten in die AGBs aufgenommen werden und diese bspw. beim Abwickeln einer Bestellung explizit bestätigt werden müssen. Vermutlich wird nur ein Bruchteil die AGBs tatsächlich lesen - insofern bietet es sich an, einen gesonderte Seite zum Umgang mit den persönlichen Daten zu erstellen und diese an einer gut sichtbaren Stelle zu verlinken.

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