Unterschiede zwischen den Revisionen 11 und 12
Revision 11 vom 2017-01-03 10:57:08
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Autor: age
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Revision 12 vom 2017-03-26 15:11:12
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Autor: anonym
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Konstruktionsrohr Konstruktionsrohr: 1500mm (3 St)
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Flacheisen: Flacheisen: 210mm (6 St)
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Flacheisen: 410mm (12 St / Trapez-förmig
Breite: 12mm
Dicke: 3mm

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Gitter-Mast

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Modularer Gitter-Mast für eine Kleinwindkraftanlage

Mast-Typen

Rohrmast vs. Gittermast

Viele Kleinwindkraftanlage sind auf Rohrmasten montiert. Mit einem Kippelement versehen, kann der gesamte Mast samt Kleinwindkraftanlage heruntergeklappt werden. Der Vorteil liegt hier darin, dass damit die gesamte Windkraftanlage vom Boden aus installiert und gewartet werden kann. Nachteilig ist der Aufwand zum klappen des Mastes und der kompliziertere Transport einer durchgehenden Maststange.

An Gittermasten kann leichter geklettert werden, womit auch eine einzelne Person die Anlage auf dem Mast erreichen kann.

Mastkonstruktion

Der Mast kann aus Einzelelementen modular zusammengeschraubt werden. Ein Mastelement hat eine Höhe von 1,5m - damit ist es in einem PKW transportierbar.

Das Mastelement besteht aus 3 Stahlrohren, die mit Flacheisen ausgesteift wurden. Flacheisen und Rohre werden miteinander verschweißt. Die Enden vom Mastelement Winkeln und Bohrungen versehen. So können mehrere Mastelemente übereinander montiert werden und der Mast auf seinem Sockel verschraubt werden

Komponenten:

Konstruktionsrohr: 1500mm (3 St) Durchmesser: 34mm Wandstärke: 2,5mm

Flacheisen: 210mm (6 St) Breite: 12mm Dicke: 3mm

Flacheisen: 410mm (12 St / Trapez-förmig Breite: 12mm Dicke: 3mm

mast.jpg

Baurechtliches

Ob Baugenehmigungen für Kleinwindkraftanlagen erforderlich sind ist Landessache. In MV gilt z.B.:

"Verfahrenfrei sind Kleinwindanlagen bis 10 m Gesamthöhe und Rotordurchmesser bis 3 m. Außer inreinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Mischgebieten. Gilt seit der am 31.10.2015 in Kraft getretenen Landesbauordnung. (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern 2015)"
  • im Detail nachlesbar in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern 2015

  • d.h. in MV ist der Aufbau bis 10m Höhe ohne Baugenehmigung erlaubt (§61 3.c)
  • in urbanen Räumen mit Bebauungsplan muss ein Bauantrag gestellt werden
  • in Landschafts- und Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus besondere Regelungen
  • unfundierte Aussagen:
    • gilt nur ein Flächennutzungsplan ist keine Baugenehmigung notwendig
    • temporäre Bauten mit Modellcharakter brauchen auch nicht unbedingt eine Genehmigung bzw. ist sie leichter zu erhalten

Blitzfang

Eddy-2-Power/Mast (zuletzt geändert am 2017-09-11 15:29:54 durch anonym)


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