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Revision 3 vom 2012-06-13 21:26:21
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Autor: anonym
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Revision 4 vom 2022-11-20 17:13:41
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Autor: phil
Kommentar: veraltet
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Der folgende Text stellt eine Zusammenfassund des [[http://chaosradio.ccc.de/cr109.html|Chaosradio 109]] zum Thema [[http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit|Informationsfreiheitsgesetz]] (IFG) dar. Die Informationen entsprechen dem Stand vom Januar 02006.

 Welche Informationen kann ich mit dem IFG anfordern?::
 * Da das IFG ein Bundesgesetz ist, kannst du prinzipiell alle Informationen die bei Bundesbehörden gespeichert sind anfordern.
 * Die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, [[http://www.lfd.m-v.de/content/ges_ver/ifg/ifgmv/ko_ifgmv.pdf|Mecklenburg Vorpommern]] und Bremen haben jeweils eigene IFG - damit kommst du auch an Informationen der Landesbehörden ran.
  * Saarland plant die Einführung eines solchen Gesetzes

 Wann wird ein Antrag abgelehnt?::
 * Bei Berührung vom Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
 * Wenn die zu liefernden Informationen Geheimdienste betreffen
 * Bei Beeinträchtigung der Sicherheit der BRD

 Welche Kosten können dem/der AntragstellerIn entstehen?::
 * Maximal Gebühr beträgt 500 Euro
 * Gebühren dürfen nur für Aufwendungen (Kopien usw.) erhoben werden

 Muss ich mein Auskunftsersuchen begründen?::
 * Eine Begründung ist nicht notwendig.

 In welcher Form muss das Auskunftsersuchen eingereicht werden?::
 * Dies ist nicht festgelegt. Ein mündlicher Antrag reicht also aus. Sicherer ist es, einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen.

 Ich benötige eine Information, bin mir aber nicht sicher, wer sie hat?::
 * Es reicht aus, das Auskunftsersuchen an die Stelle zu richten, bei der du die Information vermutest.
 * Sollte die Information dort nicht vorliegen, ist die Stelle verpflichtet, dich zu beraten und dir weiterzuhelfen.

 Innerhalb welcher Frist muss mein Auskunftsersuchen bearbeitet werden?::
 * Die Formulierung lautet "unverzüglich" - in der Praxis bedeutet dies innerhalb von 4 Wochen

 Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen mit dem Informationsfreiheitsgesetz?::
Der/die Datenschutzbeauftrage ist gleichzeitig der/die Informationsfreiheitsbeauftragte. An ihn/sie kannst du dich also wenden.

 Ich habe über das IFG keine Information erhalten. Welche Möglichkeiten habe ich noch?::
 * Sollte dir die Information verweigert worden sein, wende dich an die/den InformationsfreiheitsbeauftragteN.
 * Berufe dich auf das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung|Recht auf Informationelle Selbstbestimmung]].
  * Es ermöglicht dir z.B. die Offenlegung aller über dich gespeicherten Daten zu verlangen
 * Berufe dich auf das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz|Umweltinformationsgesetz]]

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