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Revision 3 vom 2012-06-13 21:26:21
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Der folgende Text stellt eine Zusammenfassund des [http://chaosradio.ccc.de/cr109.html Chaosradio 109] zum Thema [http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) dar. Die Informationen entsprechen dem Stand vom Januar 02006. Der folgende Text stellt eine Zusammenfassund des [[http://chaosradio.ccc.de/cr109.html|Chaosradio 109]] zum Thema [[http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit|Informationsfreiheitsgesetz]] (IFG) dar. Die Informationen entsprechen dem Stand vom Januar 02006.
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 * Die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, [http://www.lfd.m-v.de/content/ges_ver/ifg/ifgmv/ko_ifgmv.pdf Mecklenburg Vorpommern] und Bremen haben jeweils eigene IFG - damit kommst du auch an Informationen der Landesbehörden ran.  * Die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, [[http://www.lfd.m-v.de/content/ges_ver/ifg/ifgmv/ko_ifgmv.pdf|Mecklenburg Vorpommern]] und Bremen haben jeweils eigene IFG - damit kommst du auch an Informationen der Landesbehörden ran.
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 * Berufe dich auf das [http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung Recht auf Informationelle Selbstbestimmung].  * Berufe dich auf das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung|Recht auf Informationelle Selbstbestimmung]].
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 * Berufe dich auf das [http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz Umweltinformationsgesetz]  * Berufe dich auf das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz|Umweltinformationsgesetz]]

Der folgende Text stellt eine Zusammenfassund des Chaosradio 109 zum Thema Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dar. Die Informationen entsprechen dem Stand vom Januar 02006.

Welche Informationen kann ich mit dem IFG anfordern?
  • Da das IFG ein Bundesgesetz ist, kannst du prinzipiell alle Informationen die bei Bundesbehörden gespeichert sind anfordern.
  • Die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern und Bremen haben jeweils eigene IFG - damit kommst du auch an Informationen der Landesbehörden ran.

    • Saarland plant die Einführung eines solchen Gesetzes
    Wann wird ein Antrag abgelehnt?
  • Bei Berührung vom Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Wenn die zu liefernden Informationen Geheimdienste betreffen
  • Bei Beeinträchtigung der Sicherheit der BRD
  • Welche Kosten können dem/der AntragstellerIn entstehen?
  • Maximal Gebühr beträgt 500 Euro
  • Gebühren dürfen nur für Aufwendungen (Kopien usw.) erhoben werden
  • Muss ich mein Auskunftsersuchen begründen?
  • Eine Begründung ist nicht notwendig.
  • In welcher Form muss das Auskunftsersuchen eingereicht werden?
  • Dies ist nicht festgelegt. Ein mündlicher Antrag reicht also aus. Sicherer ist es, einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen.
  • Ich benötige eine Information, bin mir aber nicht sicher, wer sie hat?
  • Es reicht aus, das Auskunftsersuchen an die Stelle zu richten, bei der du die Information vermutest.
  • Sollte die Information dort nicht vorliegen, ist die Stelle verpflichtet, dich zu beraten und dir weiterzuhelfen.
  • Innerhalb welcher Frist muss mein Auskunftsersuchen bearbeitet werden?
  • Die Formulierung lautet "unverzüglich" - in der Praxis bedeutet dies innerhalb von 4 Wochen
  • Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen mit dem Informationsfreiheitsgesetz?

    Der/die Datenschutzbeauftrage ist gleichzeitig der/die Informationsfreiheitsbeauftragte. An ihn/sie kannst du dich also wenden.

    Ich habe über das IFG keine Information erhalten. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
  • Sollte dir die Information verweigert worden sein, wende dich an die/den InformationsfreiheitsbeauftragteN.
  • Berufe dich auf das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung.

    • Es ermöglicht dir z.B. die Offenlegung aller über dich gespeicherten Daten zu verlangen
  • Berufe dich auf das Umweltinformationsgesetz


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